Die Frage, die sich die Meisten von uns nicht gerne stellen. Wollen wollen wir nicht, doch müssen werden wir wohl alle. So wie es zurzeit aussieht, lebt keiner ewig, auch wenn einige noch so alt werden mögen, das wir uns schon unbesiegbar wähnen. Doch der Tod selbst stellt meistens gar nicht das grosse Schrecken dar, sondern das Sterben selbst. Unsere Angst vor Einsamkeit, Schmerzen, Hinsiechen, Hilflosigkeit und die Dinge nicht mehr unter Kontrolle haben zu können.
Schon allein die Frage, ab wann denn das Sterben beginnt ist eine eigenständige Diskussion. Vor allem kann sie immer wieder von Vorne beginnen, da wir in den letzten Jahren und auch in Zukunft unser Sterben und seinen Werdegang immer besser verstehen und weil wir es so lieben, immer mehr aufdröseln. Das heisst, das wir nicht nur einfach vom Sterben reden, sondern ihn auch noch in Phasen einteilen und diese werden immer mehr, denn unser Wissen wird immer detailreicher.
Aktuell wird im November der Bundesrat eine Änderung des Gesetzes zur Sterbehilfe diskutieren. Es soll die Hospizarbeit gestärkt und geschützt werden, also die Palliativmedizin in sichere Ufer gebracht werden. Der grosse Knackpunkt ist die Sterbehilfe, welche bereits in verschieden Arten eingeteilt ist, um sagen zu können, wie genau man hilft und helfen darf. Hier nun scheiden sich die Geister erheblich. Darf ein Mensch einen anderen Menschen helfen sich umzubringen, sich Leid zu ersparen oder die Lebenszeit zu verkürzen? Darf ich das, wenn mich jemand darum bittet?
Die Wahrscheinlichkeit, das jemand für eine aktive Sterbehilfe ist, steigt, wenn man Erfahrungen mit Krankheit, Leid und Hilflosigkeit, sowie Hoffnungslosigkeit gemacht hat. Auch Erlebnisse mit der Apparatemedizin verstärken die Zustimmung. Wer gläubig ist, wird nach Umfragen zu gehen, eher dagegen sein und das Leid und seine Folgen als Gott gewollt sehen.
Doch hört und liest man die Ergebnisse von Menschen, die sich vorher dagegen entschieden haben, so waren viele dafür im Moment der absoluten Hoffnungslosigkeit und Ausweglosigkeit und andere wiederum, die sich Zeit ihres Lebens positiv geäussert haben, klammerten sich an das Leben, egal wie viel Schmerz zu ertragen war.
Das wiederum zeigt, wie schwierig es ist, pauschal zu sagen, was geeignet ist und was nicht und wie sehr das Sterben und auch der Prozess eine individuelle Erfahrung ist.
Was nun aber versuchen die Herrschaften im Bundestag zu erreichen? Erst einmal, das Sterbehilfe kein Geschäft wird. Dann natürlich, das für Ärzte die zivilrechtliche Strafbarkeit erlassen wird, bei passiver Sterbehilfe. Bei der aktiven Sterbehilfe streiten sich nicht nur Fraktionen, sondern auch die einzelnen Politiker. Auch darüber, was eine passende Bedingung sei und wer diese wie garantieren kann. Reicht es, dass der Tod ersichtlich ist, aber ab wann ist dies sicher, denn einige habe einen langen Sterbeprozess. Reicht es, wenn nur ein anderer Arzt die Entscheidung mit trägt und auch zustimmt?
Was ist unheilbar, wenn die Medizin voranschreitet und ab wann ist Leiden als nicht mehr tragbar anzusehen? Mein eigenes Leidempfinden und meine Sicht auf ein würdiges Leben sind anders. als die anderer Menschen.
Im Grunde gilt diese Aussage für alle Menschen und auch wenn wir gewisse Gemeinsamkeiten und allgemeine Auffassungen haben, was Wert ist, so zeigt auch diese Tatsache, wie schwierig die Frage nach der Hilfe zum Sterben ist. Kann ich Hilfe verweigern per Gesetzt, obwohl es Menschen gibt, die ihr Leiden und ihren Todeswunsch deutlich äussern, aber keine Hilfe bekommen können, weil sie nicht den Vorschriften entsprechen? Wie will ich als Gesetzgeber aktuell bleiben und wie oft das Gesetz novelieren und an den Wissenstand anpassen? Oder muss ich als Gesellschaft in kauf nehmen, das wir einfach aktuell Opfer bringen müssen beziehungsweise Menschen ihren Wunsch abschlagen müssen und sie ihrem Leiden überlassen?
Ich fürchte, wir werden zurzeit keine Lösung finden, die allen gerecht wird, aber einen grösseren Konsens einsetzen können, als wir es bisher tun. Deswegen ist es auch so wichtig, dass die Palliativmedizin bei der ganzen Diskussion mit einbezogen wird. Diese soll gestärkt werden und somit auch gefördert werden. Menschen im Sterben zu begleiten muss Aufgabe einer Gesellschaft sein, die vergessen hat, dass dies normal sein sollte. Aber auch ist es den verlängerten Lebenszyklen zu schulden, das wir hier Hilfe geben, anbieten und so die Würde eines jeden Menschen wahren können. Etwas, was in der Intensivmedizin und dem Fortschritt durch die Medizin allgemein verloren gegangen ist.
In der Palliativmedizin geht es vor allem darum, den Menschen und seine Wünsche zu erkennen. Wieviel Medizin möchte er? Wieviel Zuspruch braucht er? Wieviel Schmerz will der Mensch vor uns ertragen und ab wann sollte alles einfach der Natur überassen werden? Ab wann sagen wir, o.k. jetzt kommst du in die letzte Phase, jetzt bekommst du nur noch das was du am Nötigsten brauchst um dich wohl zu fühlen, um deine Würde zu behalten, um in Ruhe und Frieden sterben zu können?
Hospizarbeit ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe und hat nichts mit der Hilfe zum Sterben, sondern mit dem Begleiten beim Sterben zu tun. Und ja, hier darf dann auch das Thema Sterbehilfe frei und ohne Angst angesprochen werden, denn das Personal geht dann der Frage nach, was genau meint der Betroffene. Wo steht er, wo braucht er Beratung, wo sind Ängste. Das braucht Zeit, Personal und kostet Geld und braucht daher Unterstützung und wenn der Gesetzgeber es schafft hier positiv zu agieren, dann braucht es kaum Hilfe zum Sterben, dann reicht die Hilfe beim Sterben, indem wir begleiten.
Und es gibt uns etwas Zeit in der zähen und mit Tabus belegten Diskussion.
Viele vergessen nämlich, dass der Gesetzgeber ein ganz anderes Gesetzt noch novelieren muss. Das der Tötung. In Deutschland gibt es nur ein Gesetz, eine Auslegung und so fallen alle Arten des Tötens dahinein, einschliesslich der Strafsetzung. Es wird hier keinen Unterschied gemacht, ob auf Wunsch getötet, aus Abwehr oder Notwehr, aus Verrücktheit oder Planung etc.. Alles ist unter einem Dach geregelt und damit gar nicht geregelt. Dies ist gerade auch für eine aktive Sterbehilfe ein Problem. So lange dieses Gesetz nicht geändert ist, darf es auch keine aktive Sterbehilfe in irgend einer Form geben.
So wird es also spannend, was der Bundestag im November beschliessen wird, wenn er sich denn einigen kann.
Euer Tom Love

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